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für die Seniorenwohngemeinschaft

Hausordnung

Im gemeinsamen Interesse sämtlicher Bewohner dieses Hauses in Bezug auf
gemeinschaftliches Miteinander und im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Behandlung des Miethauses und der dazugehörigen Gemeinschaftsanlagen verpflichten sich alle Mitbewohner, nachfolgende Hausordnung zu beachten:

1. Obhut- und Sorgfaltspflichten

2. Ruhezeiten

3. Reinigung

4. Müll

6. Hauseingangs- und
     Wohnungstüren, Klingelschilder

5. Schnee- und Glatteisbeseitigung
     sowie Grünpflege

7. Sonstiges

Die Haustüren sollen grundsätzlich geschlossen sein. Die Zufahrt zu den Stellplätzen ist grundsätzlich frei zu halten.

Durch die Abflussleitungen- insbesondere Bad, Küche und WC- dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette

oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden.

Die Gegenstände gehören in den dafür vorgesehenen Müllbehälter oder in den Sondermüll.

Die Lagerung von giftigen oder brennbaren Stoffen in der Wohnung einschließlich der Flure, ist nicht gestattet.

Soweit es für die Haubewohner erkennbar und feststellbar ist, werden sie den Eigentümer (Verwalter)
schnellstmöglich über Schäden, insbesondere an Zu- und Abwasserleitungen, Feuchtigkeit, Aufzug oder über

Schäden an der Heizungsanlage informieren. Das Rauchen innerhalb des Gebäudes und im Eingangsbereich ist

nicht gestattet. Rauchen ist ausschließlich außerhalb des Gebäudes gestattet, Kippen sind fachgerecht zu entsorgen.

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Die Hausbewohner sollen sich so verhalten, dass die Mitbewohner nicht durch Lärm, Musikhören, Musizieren

oder ähnliches gestört werden.
Besonders an Sonn- und Feiertagen, sowie an Werktagen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr und 22.00 und 8.00 Uhr ist Lärm,

der außerhalb des eigenen Zimmers dringt zu vermeiden. Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten.
 


Die Reinigung der Privaträume, Gemeinschafts- und Verkehrsflächen hat ordnungsgemäß zu erfolgen.
 


Der Abstellplatz für die Mülltonnen sowie der gesamte Hof ist durch alle Bewohner des Hauses sauber zu halten.
Bitte achten Sie besonders entsprechend der behördlichen Vorschriften- auf die ordnungsgemäße Trennung des Mülls.
Zu den Abfuhrterminen sind die Tonnen an die Straße zu stellen, ebenso entleert zurück zustellen.

 

 

 


Die Schnee- und Glatteisbeseitigung, sowie die Grünpflege erfolgt durch den Vermieter.
Die Kosten werden anteilig mit dem jeweils aktuellen Bewohner zum Nachweis abgerechnet.

 

 

 


Das Anbringen von selbstgestalteten Schildern an die Eingangs- oder Wohnungstüren ist nur nach vorheriger

Genehmigung durch den Hauseigentümer gestattet. Der Hauseigentümer stellt bei Bedarf einheitliche Namenschilder

für die Briefkästen zur Verfügung
 


Die Nutzung vom Treppenift und der Rollirampe erfolgt auf eigene Gefahr, im Beisein vom externen Pflegepersonal

der Pflegediakonie. Den Anweisungen des Pflegepersonals ist Folge zu leisten.

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